Anträge

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Antragstellung von verschiedenen Leistungen.

Zum Beispiel

  • Bei Ihrer Krankenkasse
  • Bei Ihrer Pflegekasse
  • Beim Versorgungsamt
  • Bei Ihrem zuständigen Bezirksamt

Folgende Leistungen können zum Beispiel beantragt werden:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Verhinderungspflege / stundenweise Ersatzpflege / Kurzzeitpflege
  • Schwerbehindertenausweis
  • Sonderfahrdienst
  • Haus – und Wohngemeinschaften
  • Menüservice
  • Pflegegrad
  • Hilfe zur Pflege
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Benötigen Sie Unterstützung bei einer Antragstellung?

Hilfsmittel - Krankenkasse

Hilfsmittel sind Gegenstände, die körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen und werden von der Krankenkasse ganz oder teilweise finanziert.

Beispiele:

  • Medizinische Hilfsmittel (Inhalationspräparate)
  • Kommunikationshilfen (Brille, Hörgerät, Sprechhilfen)
  • Orthopädische Hilfsmittel (Prothesen, Korsett)
  • Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Rollator, Lifter, Rampe)

Hilfsmittel werden individuell angepasst, eine Beratung vorab ist sinnvoll.

Hilfsmittel müssen vom Arzt verordnet werden und werden von der Krankenkasse ganz oder teilweise finanziert. Für einige Hilfsmittel haben die Krankenkassen Festbeträge vereinbart. Übersteigt das gewünschte Hilfsmittel diesen Betrag, müssen neben den gesetzlichen Zuzahlungen die darüber hinausgehenden Kosten selbst getragen werden.

Kontaktieren Sie uns.

Hilfsmittel - Pflegekasse

Eine Voraussetzung für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln ist eine Einstufung in einen Pflegegrad. Pflegehilfsmittel sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie werden von der Pflegekasse ganz oder teilweise finanziert.

Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel:

  • Technische Hilfen (Lifter, Pflegebett, Duschrollstuhl)
  • Badehilfen (Duschsitz, Badewannenlifter)
  • Lagerungshilfen (Kissen, Antidekubitusmatratze)
  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen) für max. €60,00 im Monat voraussichtlich bis 31.03.2021 der sogenannten Hilfsmittelpauschale

Wenn die Pflegekasse die Kosten nicht übernehmen sollte oder die Anerkennung des Pflegegrades noch nicht vorliegt, können einige technische Pflegehilfsmittel gegen Gebühr bei Reha-Technikfirmen ausgeliehen werden.

Auch in diesem Punkt beraten wir Sie gerne und bieten Unterstützung bei der Beantragung der Kostenübernahme. Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Wohngemeinschaft

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Patientenverfügung

Es gibt unerwartete Ereignisse und Situationen, in denen nicht mehr eigenverantwortlich gehandelt werden kann. In diesen Fällen können auch Familienangehörige nur mit Vollmacht Entscheidungen treffen und handeln. Es ist dann immer eine schriftliche Willenserklärung notwendig, zum Beispiel:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Beratungsbesuche bei Pflegegeld

Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2, die nach §37 SGB XI Pflegegeld erhalten, müssen Beratungseinsätze durch ambulante Pflegedienste durchführen lassen.

Diese müssen wie folgt durchgeführt werden:

Pflegegrad 1: optional halbjährlich                  Pflegegrade 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrade 4 und 5: vierteljährlich

Dieser Beratungseinsatz dient zur Sicherung der Pflegequalität, der Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegeperson.
Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, kann das Pflegegeld seitens der Pflegekassen gekürzt bzw. gestrichen werden.

Benötigen Sie eine Pflegeberatung?